1. Umfang und Gegenstand der Leistungserbringung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Überlassung von Serviced Apartments zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen, die zwischen der Betreiberin des Stadtloft Oldenburg „agunt oldenburg GmbH“ (nachfolgend „Betreiberin“ genannt) und den Kunden erbracht werden.
- Die Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
- Der Zustand und die Ausstattung der Apartments gemäß der jeweiligen Beschreibung sind Teil des Vertrages. Der Kunde erkennt diese als vertragsgemäß an.
- Sollte das gebuchte Apartment nicht verfügbar sein, ist die Betreiberin berechtigt, dem Kunden einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen, ohne dass dieser Ansprüche geltend machen kann.
- Eine Unter- oder Weitervermietung der Apartments sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als der vereinbarten Beherbergung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Betreiberin.
2. Abschluss des Vertrages und Vertragsparteien
- Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Betreiberin zustande. Es steht der Betreiberin frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind die Betreiberin und der Buchende. Sollte ein Dritter im Auftrag des Kunden buchen, haftet dieser gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Leistungserbringung, Preisgestaltung und Zahlungsmodalitäten
- Die Betreiberin verpflichtet sich, das gebuchte Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde verpflichtet sich, die für die Apartmentüberlassung und die in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen, die auf Veranlassung des Kunden an Dritte erbracht werden.
- Die Preise können geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Buchung vornimmt, z.B. bezüglich der Anzahl der Apartments, Gäste oder der Aufenthaltsdauer, und die Betreiberin diesen Änderungen zustimmt.
- Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Betreiberin berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und den Vertrag zu kündigen.
- Die Betreiberin ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen eine Forderung der Betreiberin zulässig.
4. Stornierung des Vertrages durch den Kunden
- Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung der Betreiberin. Ohne diese Zustimmung ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen, auch wenn er die Leistung nicht in Anspruch nimmt.
- Sollte zwischen der Betreiberin und dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart worden sein, kann der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne dass eine Zahlung oder Schadensersatzansprüche entstehen.
- Bei Rücktritt ist der Kunde verpflichtet, 90 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Ein Nachweis über einen geringeren Schaden bleibt dem Kunden gestattet.
5. Kündigung durch die Betreiberin
- Die Betreiberin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Vorauszahlung innerhalb einer festgelegten Frist nicht geleistet wird.
- Die Betreiberin kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, wie z.B. höhere Gewalt oder eine falsche Angabe des Kunden.
- Eine fristlose Kündigung seitens der Betreiberin ist ebenfalls möglich, wenn der Kunde gegen die Hausordnung verstößt. In diesem Fall kann die Betreiberin den Vertrag sofort beenden, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadensersatz hat.
6. Überlassung und Rückgabe des Apartments
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments.
- Die Apartments stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Eine frühere Bereitstellung kann nicht garantiert werden.
Am Abreisetag muss das Apartment bis spätestens 11:00 Uhr geräumt sein. Für verspätete Rückgaben wird eine Gebühr in Höhe des vollen Logispreises erhoben.